Informationen über Betreuungs-/Patientenverfügung und Vorsorgevollmachtbei Demenz

Referentin Dipl. Psychogeront. Ariane Engelhardt-Krahe
Das Recht auf Selbstbestimmung ist im Grundgesetz festgelegt. Um einer etwaigen Fremdbestimmung vorzubeugen für den Fall, dass man den eigenen Willen nicht mehr
kundtun kann (z.B. bei einer schweren Erkrankung oder nach einem Unfall) gibt es drei Möglichkeiten: Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung Da eine Demenz in ihrem Verlauf zu einer Beeinträchtigung von Willensäußerungen führt, ist gerade hier die rechtliche Vorsorge von hoher Relevanz. Im Vortrag werden die drei Möglichkeiten erklärt und eine kurze Einführung in das Betreuungsrecht gegeben.
Eintritt frei

Veranstaltungsort und Adresse

Bühne im Wohnstift Hallerwiese, Praterstraße 3, 90419 Nürnberg

    31. März 2016

  • Do
    31.03.2016
    16:00

Informationen über Betreuungs-/Patientenverfügung und Vorsorgevollmachtbei Demenz

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