Informationen über Betreuungs-/Patientenverfügung und Vorsorgevollmachtbei Demenz
Referentin Dipl. Psychogeront. Ariane Engelhardt-Krahe
Das Recht auf Selbstbestimmung ist im Grundgesetz festgelegt. Um einer etwaigen Fremdbestimmung vorzubeugen für den Fall, dass man den eigenen Willen nicht mehr
kundtun kann (z.B. bei einer schweren Erkrankung oder nach einem Unfall) gibt es drei Möglichkeiten: Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung Da eine Demenz in ihrem Verlauf zu einer Beeinträchtigung von Willensäußerungen führt, ist gerade hier die rechtliche Vorsorge von hoher Relevanz. Im Vortrag werden die drei Möglichkeiten erklärt und eine kurze Einführung in das Betreuungsrecht gegeben.
Eintritt frei
Veranstaltungsort und Adresse
Bühne im Wohnstift Hallerwiese, Praterstraße 3, 90419 Nürnberg
- Do31.03.201616:00
31. März 2016
Informationen über Betreuungs-/Patientenverfügung und Vorsorgevollmachtbei Demenz
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