ZUP – ZERTIFIZIERTE UNTERWIESENE PERSON (VERANSTALTUNGSLEITUNG)

MVStättVO 2005 (Auszug, Fassung 2014)
Pflichten der Betreiber, Veranstalter und Beauftragten von Versammlungsstätten
(1) Der Betreiber ist für die Sicherheit der Veranstaltung und die Einhaltung der Vorschriften verantwortlich.
(2) Während des Betriebes von Versammlungsstätten muss der Betreiber oder ein von ihm beauftragter
Veranstaltungsleiter ständig anwesend sein.
ZIELE / INHALTE
Mit der Muster-Versammlungsstättenverordnung (MVStättVO 2005 Auszug, Fassung 2014), Versammlungsstättenverordnung
(VStättVO) der Länder bzw. Sonderbauverordnung NRW insbesondere in den Fassungen ab
2004–2014 werden erhöhte Anforderungen an die Betreiber, das aufsichtführende Personal in Versammlungsstätten
und an die Veranstalter gestellt. Die Sicherheit der Gäste und Beschäftigten hat höchste Priorität. Das
fordert mehr Eigenverantwortung von Betreibern und Veranstaltern.
E-Mail: sw@avb-akademie.de
Fon: 02271-837 63-0
Fax: 02271-837 63-2

Veranstaltungsort

Köln, 50667 Köln

    15. März 2018

  • Do
    15.03.2018
    08:00

ZUP – ZERTIFIZIERTE UNTERWIESENE PERSON (VERANSTALTUNGSLEITUNG)

Diese Veranstaltung in Köln (Innenstadt) wurde von Veranstalter-31607 veröffentlicht. ZUP – ZERTIFIZIERTE UNTERWIESENE PERSON (VERANSTALTUNGSLEITUNG) ist der Rubrik Seminar zugeordnet.