ZUP – ZERTIFIZIERTE UNTERWIESENE PERSON (VERANSTALTUNGSLEITUNG)

MVStättVO 2005 (Auszug, Fassung 2014)
Pflichten der Betreiber, Veranstalter und Beauftragten von Versammlungsstätten
(1) Der Betreiber ist für die Sicherheit der Veranstaltung und die Einhaltung der Vorschriften verantwortlich.
(2) Während des Betriebes von Versammlungsstätten muss der Betreiber oder ein von ihm beauftragter
Veranstaltungsleiter ständig anwesend sein.
ZIELE / INHALTE
Mit der Muster-Versammlungsstättenverordnung (MVStättVO 2005 Auszug, Fassung 2014), Versammlungsstättenverordnung
(VStättVO) der Länder bzw. Sonderbauverordnung NRW insbesondere in den Fassungen ab
2004–2014 werden erhöhte Anforderungen an die Betreiber, das aufsichtführende Personal in Versammlungsstätten
und an die Veranstalter gestellt. Die Sicherheit der Gäste und Beschäftigten hat höchste Priorität. Das
fordert mehr Eigenverantwortung von Betreibern und Veranstaltern.
Die Teilnehmer werden in die Lage versetzt, in Zusammenarbeit mit einem Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik,
Veranstaltungen sicher durchzuführen und Sicherheitsmängel zu erkennen.
E-Mail: sw@avb-akademie.de
Fon: 02271-837 63-0
Fax: 02271-837 63-2

Veranstaltungsort

Köln, 50667 Köln

    Oktober 2018 - April 2019

  • Do
    04.10.2018
    09:00
  • Do
    11.04.2019
    09:00

ZUP – ZERTIFIZIERTE UNTERWIESENE PERSON (VERANSTALTUNGSLEITUNG)

Diese Veranstaltung in Köln (Innenstadt) wurde von Veranstalter-31607 veröffentlicht. ZUP – ZERTIFIZIERTE UNTERWIESENE PERSON (VERANSTALTUNGSLEITUNG) ist der Rubrik Seminar zugeordnet.