Ehe und Partnerschaft - Unterhaltsansprüche nach Trennung und Scheidung
Anspruch auf Trennungsunterhalt besteht für Ehegatten bis zur Scheidung für denjenigen, der über das geringere Einkommen verfügt. Dieser Unterhaltsanspruch bzw. die weitere Verpflichtung, Unterhalt der/dem Ehemaligen zu zahlen, kann auch nach der Scheidung als "nachehelicher Unterhalt" fortbestehen. Ebenso können nach Beendigung einer Partnerschaft Unterhaltsansprüche der Mutter gemeinsamer Kinder gegenüber dem Kindesvater bestehen. Unter welchen Voraussetzungen diese Ansprüche bestehen, wie das Einkommen ermittelt wird, das bei der Unterhaltsberechnung zu Grunde zu legen ist, welcher Betrag dem Unterhaltsverpflichteten zum Leben bleiben muss (Selbstbehalt), welche Rangfolge beim Unterhalt gilt, wie lange Unterhalt zu zahlen ist und welche gegenseitigen Auskunftsrechte und -pflichten bestehen sind einige Aspekte, über die ein erfahrener Rostocker Rechtsanwalt für Familienrecht fachkundig informiert. Ferner gibt der Experte rechtliche Hinweise und praktische Tipps. Veranstalter ist der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV), Kontaktstelle Rostock. Eine Anmeldung per E-Mail unter rostock@isuv.de oder tel. unter 0170 5484542 (Herr Ernst) und eine kleine Spende bei Teilnahme wären nett.
Veranstaltungsort und Adresse
Frieda 23, Friedrichstr. 23, 18057 Rostock
- Mo27.05.202418:3020:30
27. Mai 2024
Ehe und Partnerschaft - Unterhaltsansprüche nach Trennung und Scheidung
Diese Veranstaltung in Rostock (Kröpeliner-Tor-Vorstadt, Mitte) wurde von Veranstalter-31853 veröffentlicht. Ehe und Partnerschaft - Unterhaltsansprüche nach Trennung und Scheidung ist den Rubriken öffentliche Informationsveranstaltung, rechtliche Hinweise, praktische Tipps und Beantwortung von Fragen zugeordnet.