Ehe aus: Vermögensteilung, Erbe, Haus


Fast alle Ehen werden im gesetzlich vorgesehenen Güterstand der „Zugewinngemeinschaft“ geschlossen. Das bedeutet, dass jede Wertsteigerung eines Hauses, einer Lebensversicherung, auch von Kapital usw. bei Scheidung zu berechnen und auszugleichen ist, wenn es gefordert wird. Auch laufende Kredite und Erbschaften sind zu berücksichtigen. Nicht immer ist eine Einigung einfach, wenn z. B. ein Haus nicht verkauft werden soll. Bestehen unterschiedliche Vorstellungen über die Werte oder den Umgang damit, kann ein Rechtsstreit teuer werden.

Wie die Vermögenswerte zu welchen Stichtagen für den Zugewinnausgleich ermittelt und berücksichtigt werden und welche Alternativen es gibt, die neben hohen Kosten auch viel Streit vermeiden können, erläutert anschaulich eine erfahrene Rostocker Rechtsanwältin für Familienrecht bei einer Veranstaltung des Interessenverbandes Unterhalt und Familienrecht e. V. (ISUV). Die Referentin gibt auch rechtliche Hinweise, Tipps und beantwortet Fragen.

Anmeldung und eine kleine Spende wären nett: E-Mail an Rostock@isuv.de oder Tel. 0176 52758560 (Frau Wendt)

Veranstaltungsort und Adresse

Frieda 23 (Kulturzentrum), Friedrichstr. 23, 18057 Rostock

    10. März 2025

  • Mo
    10.03.2025
    18:30
    20:30

Ehe aus: Vermögensteilung, Erbe, Haus

Diese Veranstaltung in Rostock (Kröpeliner-Tor-Vorstadt, Mitte) wurde von Veranstalter-31853 veröffentlicht. Ehe aus: Vermögensteilung, Erbe, Haus ist den Rubriken öffentliche Informationsveranstaltung, rechtliche Informationen vom Anwalt, hilfreiche Tipps und Beantwortung von Fragen zugeordnet.

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