Unterweisung zum Evakuierugshelfer in Versammlungsstätten (EVAKV)

Gemäß der gesetzlichen Grundlagen hat der Unternehmer in einem angemessenen Verhältnis zur Beschäftigtenzahl und den Gefahren eines Betriebes - Personen in ausreichender Anzahl zu benennen, die eine Evakuierung sicherstellen. Hierzu ist es geboten, Evakuierungshelfer und/oder Etagenbeauftragte in einem Unternehmen zu etablieren.
Nach Muster-Versammlungsstättenverordnung ist das Betriebspersonal bei Beginn des Arbeitsverhältnisses und danach mindestens einmal jährlich zum Beispiel zu unterweisen über die Brandschutzordnung, insbesondere über das Verhalten bei einem Brand oder bei einer Panik.

In diesem Lehrgang erhalten die Teilnehmer das notwendige Wissen, damit Sie eine geordnete Räumung oder Evakuierung zielgerichtet organisieren, planen und umsetzen können.

ZIELE / INHALTE
Besondere Risiken im Betrieb
Aufgabenbeschreibung des Evakuierungshelfers
Übung mit theoretischer und praktischer Unterweisung
Auszüge aus den relevanten Unfallverhütungsvorschriften Versammlungsstättenverordnung / Sonderbauverordnung
Erfahrungsaustausch

Im Anschluss an die Unterweisung wird ein schuleigenes Zertifikat an jeden Teilnehmer ausgehändigt.

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Veranstaltungsort

Raum Köln, Bonn, Aachen, Köln

    Juli 2014 - Oktober 2014

  • Di
    29.07.2014
    08:00
  • Di
    14.10.2014
    08:00

Unterweisung zum Evakuierugshelfer in Versammlungsstätten (EVAKV)

Diese Veranstaltung in Köln wurde von A.V.B.-Akademie für Arbeitssicherheit, Veranstaltungssicherheit und Besuchersicherheit veröffentlicht. Unterweisung zum Evakuierugshelfer in Versammlungsstätten (EVAKV) ist den Rubriken Vortrag, Diskussion und Kurs & Workshop zugeordnet.

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