Seminar Modul 2 "Brandschutzbeauftragter in Versammlungs-, Produktions- und Veranstaltungsstätten

Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten nach den Richtlinien der Vereinigung zur Förderung des Deutsche Brandschutzes e.V. (vfdb) und den Vorgaben der Berufsgenossenschaft.
Der Lehrgang erfüllt auch die Anforderungen an die Ausbildung für Brandbekämpfung und Evakuierung nach § 10, Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz sowie die Forderung aus der aktuellen Muster-Versammlungsstättenverordnung 2005 §42 (kurz MVStättVO 2005 Auszug, Fassung 2014).

Durch diesen Lehrgang erlangen die Teilnehmer die erforderlichen Kenntnisse, um in allen Fragen des vorbeugenden, abwehrenden und organisatorischen Brandschutzes sowohl betriebsintern als auch extern beratend und unterstützend tätig werden zu können.

Hintergrund:
Die Notwendigkeit zur Bestellung eines Brandschutzbeauftragten (BSB) ergibt sich aus der betrieblichen Gefährdungsbeurteilung (Gefährdungen durch „Brand“) und aus baurechtlichen Forderungen und Vorgaben der Bundesländer zur Benennung eines Brandschutzbeauftragten (z.B. in Versammlungsstätten, Veranstaltungsstätten, Produktionsstätten für Film/Funk/Fernsehen/Foto, Verkaufsstätten, Industriebauten und Hochhäusern).

Gefordert ist ein Brandschutzbeauftragter immer dann, wenn ein erhöhtes Brandrisiko besteht und/oder eine Einrichtung Publikumsverkehr hat.
Laut § 3 Abs. 1 ArbSchG ist durch den Arbeitgeber für eine geeignete Brandschutzorganisation zu sorgen.

Die Industriebaurichtlinie (Geschossflächen > 5000 qm) und die Verkaufsstättenverordnungen (Gesamtfläche > 2000 qm) fordern von Unternehmen ab bestimmten Flächengrößen die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten. Die MVStätttVO verlangt bei entsprechender Erfordernis ebenfalls einen Brandschutzbeauftragten mit bestimmten Aufgaben und Pflichten. Spezifische Kenntnisse zu Versammlungsstätten sind dafür erforderlich.


Hinweis:
Die Teilnahme an Modul 1 ist Voraussetzung für die Teilnahme an Modul 2 der Ausbildung.
Um den Abschluss „Brandschutzbeauftragter” zu erlangen, ist der Besuch beider Teile erforderlich. Am Ende der Seminarreihe findet eine schriftliche und eine mündliche Abschlussprüfung statt.

Während des Seminars werden folgende Themen behandelt:

Brandschutz im Bauwesen, Industrie und Gewerbe
Personenschutz, Sachwertschutz, Umweltschutz
Rechtliche Grundlagen: Gesetze, Verordnungen und Richtlinien
Spezifische Grundlagen zu Veranstaltungen:
MVStättVO 2005 (Auszug, Fassung 2014), DGUV Vorschrift 17 (ehemals BGV C 1) und
DGUV Vorschrift 1 (ehemals BGV A1)
Aufgaben des Brandschutzbeauftragten,Verantwortlichkeiten in Einrichtungen und Betrieben
Brandrisiken durch bauliche Anlagen,
Innenausbau und betriebliche Nutzung,Brandstiftung
Brand- und Löschlehre
Baulicher Brandschutz, Schottung
Verwendung von offenem Feuer und pyrotechnischen Gegenständen in Theatern
oder vergleichbaren Einrichtungen
Anforderungen Messen und Ausstellungen
sowie Kraftfahrzeuge in Versammlungsstätten
Umgang mit feuergefährlichen Arbeiten in oder an Gebäuden (Schweißarbeiten, Dachdeckerarbeiten etc.
Brandmeldeanlagen, Alarmierungseinrichtungen, Sprinkleranlagen, Rau-Wärme-Abzug, Ausstattung der Arbeitsstätte mit Feuerlöscheinrichtungen nach ASR 2.2
Bauliche und betriebliche Anforderungen an die Flucht- und Rettungswege
Brandschutzprüfungen: Notwendigkeit, Prüflisten, Mängellisten und Mängelbeseitigung
Erstellen einer Brandschutzordnung nach DIN 14096 (Brandlast, Brandbelastung und Brandgefahren)
Brennbare Ausstattung, Ausschmückung, Requisiten, sonstige Brandlasten und Brandgefahren
Spezielle Brandschutzanforderungen an Gebäude, je nach Art und Nutzung
Brandschutzkonzepte (Lesen und Interpretieren)
Brandschutzanforderungen an elektrotechnische Anlagen und Einrichtungen
Gruppenarbeiten und schriftliche Abschlussprüfung
Praktische Übungen
Umgang mit Feuerlöschern

Es wird ein Fachgespräch und eine Ortsbesichtigung in einer Versammlungsstätte durchgeführt. Im Anschluss an die Schulung wird eine LEK (Lernerfolgskontrolle) stattfinden. Nach erfolgreichem Abschluss wird ein schuleigenes Zertifikat an jeden Teilnehmer ausgehändigt.

Modul 1: Brandschutzbeauftragter
Montag bis Donnerstag, 30.03. bis 02.04.2015

Modzl 2: Brandschutzbeauftragter
Montag bis Donnerstag, 20.07. bis 23.07.2015

ca. 8 Unterrichtsstunden pro Unterrichtstag

Kosten: 1.588,24 Euro pro Person (zzgl. 19 % MwSt.)
Seminarunterlagen, Verpflegung und Getränke sind im Preis enthalten.

mindestens 8, maximal 16 Personen

Zielgruppe:

• Mitarbeiter und Dienstleister des Facility Managements und des Gebäudemanagements
• Sicherheitsbeauftragte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit
• Architekten, Bauleiter, Baufachleute, Ingenieure, techniker
• Meister aller Fachrichtungen, technische Angestellte, Mitarbeiter der Bauverwaltungen und Baubehörden
• Interessierte und zuständige Personen.

Zum Brandschutzbeauftragten können Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung oder gleichwertiger Ausbildung bestellt werden, die an dem vorliegenden achttägigen Lehrgang erfolgreich teilgenommen haben.

Bildrechte: Bildrechte: © fovito - Fotolia.com

Veranstaltungsort

Region: Aachen, Bonn, Köln, Köln

    20. Juli 2015

  • Mo
    20.07.2015
    08:00

Seminar Modul 2 "Brandschutzbeauftragter in Versammlungs-, Produktions- und Veranstaltungsstätten

Diese Veranstaltung in Köln wurde von A.V.B.-Akademie für Arbeitssicherheit, Veranstaltungssicherheit und Besuchersicherheit veröffentlicht. Seminar Modul 2 "Brandschutzbeauftragter in Versammlungs-, Produktions- und Veranstaltungsstätten ist den Rubriken Vortrag und Kurs & Workshop zugeordnet.

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